Hochzetsfotografie AGB

Auf dieser Seite finden Sie meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hochzeitsfotografie. Sie erklären transparent alle wichtigen Regelungen rund um Buchung, Leistungen, Zahlungen und Rechte an den Bildern. Es ist sinnvoll, die AGB vor einer Buchung sorgfältig zu lesen, damit Sie genau wissen, wie Ihre Hochzeitsreportage abläuft und welche Vereinbarungen für beide Seiten gelten. So schaffen wir von Anfang an Klarheit und Sicherheit für Ihre besonderen Momente.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotografie-Dienstleistungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1. Diese AGB gelten für alle zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbahrungen über fotografische Dienstleistungen und die damit verbundenen Leistungen, einschließlich der Lieferung von Bildmaterial in digitaler und/oder gedruckter Form.
1.2. Der Auftraggeber erkennt die AGB durch die Beauftragung des Fotografen an. Abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

2. Leistungsbeschreibung und Vereinbarungsumfang
2.1. Der genaue Umfang der Leistung wird in einem schriftlichen Angebot bzw. Vereinbarung festgelegt.
2.2. Sonderwünsche des Auftraggebers, die vom vereinbarten Leistungsumfang abweichen, sind mit dem Fotografen vor dem Fototermin abzusprechen und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
2.3. Der Fotograf ist berechtigt, geeignete technische Mittel und Arbeitsmittel nach eigenem Ermessen zu verwenden, um die bestmögliche Qualität sicherzustellen.

3. Preis, Zahlungsbedingungen und Stornierung
3.1. Der Preis wird in der Vereinbarung festgelegt und umfasst alle vereinbarten Leistungen.
3.2. Etwaige Zusatzkosten werden zusätzlich angegeben bzw. sind der Preisliste zu entnehmen.
3.3. Ist eine Vorschusszahlung vereinbart, ist diese in der in der Vereinbarung festgelegten Höhe bei Vereinbarungsabschluss zu leisten.
3.4. Der vollständige Betrag muss vor bzw. bei Übergabe der digitalen Dateien geleistet sein. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält sich der Fotograf das Recht vor, die Übergabe der Dateien zu verzögern, bis der vollständige Betrag beglichen wurde.
3.5. Die Vorschusszahlung wird bei einer Vereinbarungsauflösung seitens des Auftraggebers nicht erstattet und kann nicht für andere Dienstleistungen oder Produkte des Fotografen verwendet werden.
3.6. Muss der Auftrag aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder technischen Problemen seitens des Fotografen abgesagt werden, wird dem Kunden die Vorschusszahlung, abzüglich der bereits erbrachten Leistungen, erstattet.

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte
4.1. Das Urheberrecht an den Fotografien verbleibt uneingeschränkt beim Fotografen.
4.2. Das Nutzungsrecht des Auftraggebers umfasst ausschließlich die private Nutzung der Fotografien, es sei denn, eine kommerzielle Nutzung wurde schriftlich vereinbart und entsprechend vergütet.
4.3. Jede Weitergabe der Fotografien an Dritte (z.B. andere Dienstleister oder Firmen) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4.4. Eine nicht kommerzielle Veröffentlichung der Fotografien in den sozialen Medien seitens des Auftraggebers ist erlaubt.
4.5. Sollte der Auftraggeber die erhaltenen Fotografien an Dritte weitergeben und diese die Fotografien
ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen für kommerzielle Zwecke, wie etwa zur Eigenwerbung oder
für marketingmaßnahmen, verwenden, wird hierfür der Auftraggeber haftbar gemacht und ihm die
Nutzung der Fotografien in Rechnung gestellt. Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Art der
unautorisierten Nutzung.
4.6. Die veröffentlichten Fotografien dürfen vom Auftraggeber oder Dritten in keiner Weise verändert,
bearbeitet oder verfälscht werden. Jegliche Modifikationen, wie zum Beispiel das Hinzufügen von Filtern,
Zuschneiden oder das Entfernen von Bildelementen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung
des Fotografen untersagt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Fotos nur in der Originalfassung zu
veröffentlichen.
4.7. Der Fotograf behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um seine Urheber- und Nutzungsrechte
zu schützen.

5. Haftung und Gewährleistung
5.1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
5.2. Der Fotograf ist bestrebt, die Bildqualität durch professionelle Geräte und sorgfältige
Nachbearbeitung sicherzustellen. Der Kunde erkennt an, dass Abweichungen in der Bildqualität oder
Farbtreue technisch und Situation bedingt sein können (Umgebung, Menge und Qualität des
vorhandenen Lichts, usw., …) und daher keine Mängel im rechtlichen Sinne sind.
5.3. Der Fotograf kann für den Verlust von Fotografien, der durch unvorhersehbare technische Fehler,
Ausfälle der verwendeten Ausrüstung oder dessen Entfremdung verursacht wird, nicht haftbar gemacht
werden.
5.4. Der Fotograf trifft alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen, um eine hohe Qualität und Sicherheit der
Fotografien zu gewährleisten.

6. Anerkennung des Fotografischen Stils
6.1. Der Auftraggeber erkennt den individuellen Stil des Fotografen an und beauftragt diesen in dem
Wissen, dass die fotografischen Leistungen im charakteristischen Stil des Fotografen erbracht werden.
6.2. Ein Anspruch auf Änderungen des fotografischen Stils, der Bearbeitung oder der kreativen
Ausrichtung, besteht nicht.

7. Haftungsausschluss für Abbildungen aller Personen und Momente
7.1. Aufgrund der Dynamik eines Ereignisses und der begrenzten Möglichkeiten zur Einflussnahme
übernimmt der Fotograf keine Haftung dafür, dass alle anwesenden Personen auf den entstandenen
Fotografien abgebildet sind oder dass alle erdenklichen Momente und Perspektiven festgehalten werden.
7.2. Sollten bestimmte Aufnahmen oder Motive seitens des Kunden ausdrücklich gewünscht sein, ist
dies dem Fotografen rechtzeitig und unmissverständlich mitzuteilen. Der Fotograf wird die Möglichkeit
prüfen und dem Auftraggeber eine entsprechende Zusage oder Absage hinsichtlich der Realisierbarkeit
dieser Wünsche geben.

8. Anzahl der zu übergebenden Fotos
8.1. Die genaue Anzahl der dem Auftraggeber übergebenen Fotografien kann im Vorfeld nicht festgelegt
werden, da sie von der Dauer der fotografischen Begleitung, sowie der Dynamik und den Ablauf des
jeweiligen Fototermins abhängig ist.
8.2. Sollte der Auftraggeber eine feste Anzahl an Fotografien wünschen, muss dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

9. Kein Anspruch auf Einsicht und Übergabe aller Fotografien
9.1. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Einsicht oder Übergabe sämtlicher während des Fototermins entstandenen Fotografien.
9.2. Der Fotograf behält sich das Recht vor, eine Auswahl der qualitativ und künstlerisch besten Fotografien zu treffen und nur diese dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
9.3. Nicht ausgewählte Aufnahmen, die nicht den Qualitätsstandards des Fotografen entsprechen, werden gelöscht und sind vom Auftraggeber nicht einsehbar.

10. Technische Voraussetzungen und Bereitstellung der digitalen Fotografien
10.1. Die Fotografien werden dem Auftraggeber im JPEG Format in hoher Auflösung zur Verfügung gestellt.
10.2. Alle dem Auftraggeber überreichten Fotografien werden digital nachbearbeitet bzw. auf Tonalität, Farben, Schärfe, Schnitt, Kontrast, usw., optimiert.
10.3. Spezielle Dateiformate oder zusätzliche Fotobearbeitungen müssen zusätzlich vereinbart und vergütet werden.
10.4. Die Übergabe der Fotografien erfolgt digital in Form einer Online-Galerie über einen Download-Link.
10.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die digitalen Fotografien nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und diese innerhalb von 7 Tagen dem Fotografen schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als akzeptiert.

11. Technische und gestalterische Voraussetzungen und Übergabe der Hochzeitsalben
11.1. Die Größe, Dimensionen, Seitenanzahl und andere Merkmalle des Hochzeitsalbums werden in der Vereinbarung festgelegt.
11.2. Änderungen des Hochzeitsalbums können zusätzliche Kosten verursachen.
11.3. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Gestaltung des Hochzeitsalbums auf der künstlerischen und kreativen Kompetenz des Fotografen basiert.
11.4. Der Fotograf gestaltet das Hochzeitsalbum entsprechend der zur Verfügung stehenden Fotografien und ist dabei nicht auf die in der Vereinbarung festgelegte Seitenzahl beschränkt. Zusätzliche Seiten können nachträglich entfernt oder kostenpflichtig dazu geordert werden.
11.5. Der Albumentwurf wird dem Auftraggeber über ein Online-Programm zur Ansicht und Freigabe präsentiert. Der Auftraggeber kann den Entwurf einsehen und hat die Möglichkeit Änderungswünsche zu äußern. 11.6. Der Auftraggeber kann bis drei Revisionen kostenlos durchführen. Weitere Änderungswünsche, die über drei Revisionen hinausgehen, werden zusätzlich und pro Revision berechnet.
11.7. Das Hochzeitsalbum kann persönlich in Maribor abgeholt oder per Paketdienst an die gewünschte Adresse geliefert werden. Die Versandkosten trägt der Auftraggeber.
11.8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Hochzeitsalbum bei Erhalt auf Mängel und Schäden zu prüfen und diese dem Fotografen sofort schriftlich mitzuteilen.

12. Veröffentlichung und Eigenwerbung seitens des Fotografen
12.1. Der Fotograf darf die entstandenen Fotografien für eigene Werbezwecke nutzen, es sei denn, der Auftraggeber hat dies im Vorfeld ausdrücklich abgelehnt.
12.2. Sollte der Auftraggeber eine Veröffentlichung nicht erlauben, muss er den Fotografen darüber schriftlich zu informieren.

13. Datenschutz und Datenaufbewahrung
13.1. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur zur Vereinbarungserfüllung zu nutzen.

14. Schlussbestimmungen
14.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien akzeptiert werden.
14.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
14.3. Es gilt das Recht der Republik Slowenien. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen.